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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Beschreibung

Im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen laufen die Fäden der gesamten Innenverwaltung des Landes zusammen. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen will bürgernah und kundenorientiert

  • für Gesellschaft und Wirtschaft gute Rahmenbedingungen schaffen,
  • die Innere Sicherheit als Grundlage des Zusammenlebens gewährleisten und
  • die Verwaltung effektiv und zukunftsorientiert gestalten.

Hauptaufgabe dieses klassischen Ressorts ist dabei die Steuerung aller Behörden der Innenverwaltung.

 Dazu gehören insbesondere:

  • die Regierungspräsidien,
  • das Landesamt für Verfassungsschutz,
  • die Polizei,
  • die Landesfeuerwehrschule und
  • die IT Baden-Württemberg (BITBW).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befassen sich im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit

  • der Landesverfassung,
  • den Wahlen,
  • der Verwaltungsreform,
  • dem Kommunal- und Sparkassenwesen,
  • der Polizei,
  • dem Verfassungsschutz sowie
  • der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz.

Wichtige Schwerpunkte der Arbeit des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen sind außerdem

  • die Ausländerpolitik und
  • die Eingliederung von Spätaussiedlern.

Darüber hinaus gestaltet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungstätigkeit und vertritt die Innenverwaltung gegenüber dem Landtag.

Hausanschrift

Willy-Brandt-Str. 41
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Bitte beachten Sie, dass keine Besucherparkplätze zur Verfügung stehen. In der näheren Umgebung des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen befinden sich folgende öffentliche Tiefgaragen:

  • Tiefgarage Hotel Le Méridien, Willy-Brandt-Straße 30
  • Tiefgarage Landesbibliothek, Konrad-Adenauer-Straße 8
  • Tiefgarage Neckartorzentrum, Hauffstraße 5
  • Tiefgarage Schlossgarten, Schillerstraße 23
  • Tiefgarage Staatsgalerie, Konrad-Adenauer-Straße 30
  • Tiefgarage Landtag, Konrad-Adenauer-Straße

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • U-Bahn-Linien
    U1, U2, U4, U9, U11, U14: Haltestelle Staatsgalerie oder Neckartor
  • S-Bahn-Linien
    S1 - S6: Haltestelle Hauptbahnhof
  • Bus-Linien
    40, 42, 44: Haltestelle Staatsgalerie

Das Ministerium ist barrierefrei zugänglich.

Fahrradabstellplätze stehen zur Verfügung.

 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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