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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landratsamt Bodenseekreis

Beschreibung

Das Landratsamt ist die kommunale Behörde des Landkreises und zugleich untere staatliche Verwaltungsbehörde mit einer großen Palette unterschiedlicher Funktionen: Dienstleister und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Kreis, Genehmigungsbehörde, Ordnungsbehörde und Aufsichtsbehörde. In verschiedenen Berufen bietet das Landratsamt auch Ausbildungsplätze an. Geleitet wird das Landratsamt im kommunalen und im staatlichen Bereich vom Landrat.

Als Kreisbehörde nimmt es die Aufgaben wahr, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreis übersteigen oder nur einheitlich für das Kreisgebiet wahrgenommen werden können. Als Kreisbehörde handelt das Landratsamt eigenverantwortlich; es unterliegt dabei der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums und des Innenministeriums. Die kommunalen Aufgaben gliedern sich in Aufgaben, zu deren Erledigung der Kreis gesetzlich verpflichtet ist, und Aufgaben, die der Kreis freiwillig wahrnimmt.

Zu den freiwilligen Aufgaben gehören beispielsweise

  • Aufgaben der Kulturpflege,
  • Beteiligung an der Verkehrserziehung,
  • Betrieb wirtschaftlicher Unternehmen,
  • Förderung der Wirtschaft,
  • Förderung der überörtlichen Vereine,
  • Fremdenverkehrsförderung,
  • Kreispartnerschaften,
  • Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Sportförderung und soziale Aufgaben.

Zu den Pflichtaufgaben gehören beispielsweise

  • die Abfallverwertung und -beseitigung,
  • Aufgaben der sozialen Sicherung (Trägerschaft der Sozialhilfe, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe),
  • Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II für Arbeitslose,
  • Kriegsopferversorgung und andere soziale Entschädigungen,
  • Ausbildungsförderung,
  • Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen,
  • Betrieb des Kreiskrankenhauses,
  • Bewilligung von Wohngeld,
  • Schülerbeförderungskostenerstattung,
  • Trägerschaft der Berufsschulen und Sonderschulen und
  • Unterhaltssicherung für Wehr- und Zivildienstleistende.

Als Staatsbehörde nimmt das Landratsamt die Aufgaben wahr, die gesetzlich der Zuständigkeit der unteren Verwaltungsbehörde übertragen sind. Als Staatsbehörde unterliegen die Landratsämter der Fachaufsicht der Regierungspräsidien und Ministerien.

Wichtige staatliche Aufgaben sind beispielsweise

  • Aufgaben im Baubereich wie die Bearbeitung von Bauanträgen aus Gemeinden ohne eigene Baurechtszuständigkeit,
  • Aufgaben im Forstbereich wie Bewirtschaftung des Staatsforsts, Forstaufsicht und Betreuung des Körperschafts- und Privatwalds,
  • Beratung zur Wohnbauförderung, Betrieb der Feuerwehrleitstelle,
  • Betrieb und Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen,
  • Bußgeldstelle,
  • Denkmalschutz,
  • Durchführung von Flurneuordnungsverfahren,
  • Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Einbürgerung von Ausländern,
  • Erteilung von Führerscheinen,
  • Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung,
  • Gewässerbewirtschaftung und Grundwasserschutz,
  • Gewerbeaufsicht,
  • Koordinierung der Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen,
  • Landwirtschaft und Investitionsförderung im Agrarbereich,
  • Lebensmittelüberwachung,
  • Tierschutz,
  • Umwelt- und Naturschutz,
  • Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge,
  • Vermessung von Flurstücken und Führen des Liegenschaftskatasters,
  • Veterinärwesen und die
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Als Staatsbehörde führt das Landratsamt auch die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Großen Kreisstädte und prüft als Widerspruchsbehörde die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen dieser Gemeinden.

Hausanschrift

Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen

Kontakt

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Erweiterter Service für die Bereiche: Kfz-Zulassungsbehörde Friedrichshafen, Fahrerlaubnisbehörde, Schifffahrtsamt, Abfallwirtschaftsamt
Montag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr nachmittags hat nur die Kfz-Zulassung Friedrichshafen geöffnet!
Dienstag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr vormittags
Mittwoch
07:30 Uhr - 13:00 Uhr vormittags
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 13:00 Uhr vormittags

Allgemeine Öffnungszeit

Zulassungsbehörde Außenstelle Tettnang
Arbeitstag (Mo - Fr)
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Allgemeine Öffnungszeit

Zulassungsbehörde Außenstelle Überlingen
Arbeitstag (Mo - Fr)
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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