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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW)

Beschreibung

In jeder Justizvollzugsanstalt in Baden-Württemberg ist ein sogenanntes Vollzugliches Arbeitswesen (VAW) eingerichtet, das von einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin VAW(vgl. Ansprechpartner) geleitet wird. Sämtliche VAW im Land wurden am 1. Januar 2001 zu einem einheitlichen Unternehmen, dem Landesbetrieb VAW, zusammengeschlossen. Umfang und Leistungsangebote der einzelnen Niederlassungen variieren von Anstalt zu Anstalt.

Der Landesbetrieb VAW versteht sich aufgrund seiner volkswirtschaftlichen bzw. gesamtgesell-schaftlichen Aufgabenstellung (vgl. Unternehmensziel) als Partner und nicht als Konkurrent der freien Wirtschaft. Zu den Kunden des Landesbetriebs gehören Behörden und Unternehmen der freien Wirtschaft, aber auch Privatpersonen. Den Schwerpunkt der unternehmerischen Betätigung des Landesbetriebs bilden die Eigen- und Unternehmerbetriebe.

In den Eigenbetrieben werden mit modernen landeseigenen Maschinen und Anlagen handwerkliche Produkte von der Einzel- bis zur Serienfertigung (z.B. Büro- und Gartenmöbel, Schuhe) hergestellt. Die Beschäftigung der Gefangenen erfolgt unter der Anleitung erfahrener Handwerksmeister. Vor allem die Bereiche Möbelproduktion, Metallverarbeitung, Elektro, Kfz, Papierverarbeitung, Landwirtschaft sowie die Herstellung von Back- und Wurstwaren gehören zum Leistungsspektrum der Eigenbetriebe. Geeignete Gefangene können in den Eigenbetrieben eine qualifizierte Berufsaus- oder -weiterbildung absolvieren und somit ihre Chancen auf eine berufliche Eingliederung nach der Entlassung verbessern.

Die Unternehmerbetriebe des VAW dienen der freien Wirtschaft als "verlängerte Werkbank". Hier werden mit Betriebsmitteln der Unternehmer unterschiedliche Lohnarbeiten durchgeführt (z.B. Sortier-, Abpack-, Montage-, Kuvertier-, Falz-, Löt-, Kartonage-, Näh- und Recyclingarbeiten). In allen Justizvollzugsanstalten des Landes sind Unternehmerbetriebe eingerichtet, so dass regelmäßig eine große räumliche Nähe zum Kunden gewährleistet werden kann.

Außerhalb dieser vornehmlich für die externe Nachfrage eingerichteten Produktionseinheiten erbringt der Landesbetrieb VAW in sogenannten Versorgungsbetrieben zahlreiche Serviceleistungen für die eigene Justizvollzugsanstalt (so z.B. in den Bereichen Verpflegungswirtschaft, Wäscheversorgung, Reinigungsarbeiten).

Hausanschrift

Friedrichstraße 6
70174 Stuttgart
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Kontakt

Telefon 0711 279-2332
Fax 0711 279-2344

Persönlicher Kontakt

Patrick Herrling
Hauptgeschäftsführer
Telefon 0711 279-2332
Fax 0711 279-2344

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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79261 Gutach im Breisgau

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