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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL)

Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet.

 

Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Obere Vermessungs,- Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde für die Landkreise, zusätzlich untere Flurbereinigungsbehörde in den Stadtkreisen
  • Gesetzliche Aufgaben nach dem Flurbereinigungsgesetz (u. a. Anordnungen, Feststellung bzw. Genehmigung von Wege- und Gewässerplänen) sowie Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte im Vorverfahren
  • Landesvermessung: Grundlagenvermessung (Lage, Höhe, Schwere) und Topographische Landesaufnahme
  • Erzeugung von landesweiten Geobasisdaten und zentrales Geodatenmanagement
  • Herstellung und Herausgabe der amtlichen topographischen Karten sowie von Wander-, Rad- und Freizeitkarten
  • Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung in den Berufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in. Das LGL bildet selbst Geomatiker/innen aus.
  • Geodatenzentrum für die Fachbereiche im Ressort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)
  • Fachaufsicht über
    • die unteren Flurneuordnungs- und Vermessungsbehörden
    • die Städte mit eigenem Liegenschaftskataster
    • den Bodenfonds
    • den Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
  • Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

     

Das LGL übt die Fachaufsicht über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften, insbesondere bei der Erledigung hoheitlicher Vermessungsaufgaben, sogenannter "Liegenschaftsvermessungen".
Liegenschaftsvermessungen werden von unteren Vermessungsbehörden sowie durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbV) durchgeführt. Aufgrund einer Änderung des Vermessungsgesetzes sind seit 1. Juli 2011 für bestimmte Liegenschaftsvermessungen für Privatkunden ausschließlich die ÖbV zuständig. Zur Frage, ob die untere Behörde oder ein ÖbV eine bestimmte Liegenschaftsvermessungen ausführt, erteilen die unteren Vermessungsbehörden und die ÖbV nähere Auskünfte.

 

Hausanschrift

Büchsenstraße 54
70174 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Anfahrt mit PKW:

Parkplatz:

1 Behindertenparkplatz vor dem Hauptgebäude, Zufahrt von Osten über Schloßstraße.

Parkhaus:

Hofdienergarage Ecke Schloß-/ Kienestraße, Zufahrt über Schellingstraße.

Kontakt

Telefon 0711 95980-0
Fax 0711 95980-700
De-Mail (Bitte Hinweis in der Beschreibung beachten) poststelle@mlr.bwl.de-mail.de

Persönlicher Kontakt

Ina Nicklis

Bürgerreferentin

Telefon 0711 95980-184
Fax 0711 95980-700

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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