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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Ingenieurkammer Baden-Württemberg

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) ist als öffentliche rechtliche Wirtschaftsorganisation die berufsständische Vertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg. Seit 1990 besteht Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Rechtsgrundlage ist ein Gesetz - das Ingenieurkammergesetz Baden-Württemberg. Die Mitgliederstruktur setzt sich aus Beratenden Ingenieuren (gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung) als Pflichtmitgliedern und aus angestellten und beamteten sowie selbständig tätigen Ingenieuren als freiwillige Mitglieder zusammen. Im Rahmen der Mitgliedschaft bietet die INGBW über die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg eine attraktive Altersvorsorge an. Auch Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als "Junioren" der Ingenieurkammer Baden-Württemberg beitreten. Der Ingenieurnachwuchs soll dadurch über aktuelle berufsständische Themen informiert, gefördert und mit den Serviceeinrichtungen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg vertraut gemacht werden.

Hausanschrift

Zellerstr. 26
70180 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Zellertsr. 26
70181 Stuttgart

Parkplatz

Beschränkte Zahl von Parkplätzen im Hof. Zufahrt zwischen Haus Zellerstraße 24 und 26. Ansonsten Parken in der Zellerstraße. Wichtig: Dienstags und mittwochs ist der Parkplatzhof ab 19 Uhr gesperrt. Es besteht die Gefahr, dass verbliebene Fahrzeuge (berechtigterweise / vertragliche Regelung) durch Besucher der benachbarten neuapostolischen Kirche zugeparkt werden.

Anfahrtsbeschreibung

Anfahrt mit PKW
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Von der A8 kommend:
Stuttgarter Kreuz (A8/A81) Richtung Stuttgart Zentrum, nach Durchfahrung des Tunnels (Heslacher Tunnel) äußerste rechte Spur, Filderstraße bis zur 2. Ampel (am Restaurant "Römerhof"), rechts abbiegen, Römerstraße hochfahren bis zur Zellerstraße (Schulkomplex), links abbiegen, fahren bis Nr. 26 (links)

Aus allen anderen Richtungen:
Generalrichtung Stuttgart-Süd (B27a / Hauptstädter Straße / Richtung Degerloch) bis Österreichischer Platz (Kreisverkehr), in Immenhof-erstraße abbiegen, hochfahren bis Zellerstraße (optisches Ende der Immenhoferstraße), rechts abbiegen, fahren bis Nr. 26 (rechts)

Anfahrt mit öffentlichem Verkehrsmittel
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Aus westlichen und südlichen Richtungen: U-Bahn bis Marienplatz, von dort kleiner Fußweg aus dem Tunnel heraus zum Bus 43 bis Zellerstraße, ca. 100 m entgegen der Fahrtrichtung des Busses, Haus Nr. 26

Aus nördlichen und östlichen Richtungen: U-Bahn bis Charlottenplatz, von dort kleiner Fußweg aus dem Tunnel heraus zum Bus 43 bis Zellerstraße, ca. 100 m in Fahrtrichtung des Busses, Haus Nr. 26

Kontakt

Telefon 0711 64971-0
Fax 0711 64971-55

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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