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Externe Organisationseinheit

Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung

Beschreibung

Selbstverständnis der HTWG

Die HTWG - Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung ist eine moderne Hochschule mit einem anwendungsorientierten Profil. Sie verfügt über ein breites Fächerspektrum und profitiert von der Interdisziplinarität sowie der Verbindung von Theorie und Praxis.

Die Hochschule ist in Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und Weiterbildung Partner für innovationsorientierte Unternehmen und leistungsbereite, kreative Menschen. Sie ist ein wesentlicher Teil der internationalen Wissenschafts- und Wirtschaftsregion Bodensee.

Kernanliegen ist es, engagierten Talenten unterschiedlicher Vorbildung Berufs- und Lebenschancen zu eröffnen. Dabei ist es wichtig, Studierende persönlich zu beraten, individuell zu fördern und ihnen Wege ins Ausland zu eröffnen. Die HTWG will so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen.

Die HTWG Konstanz hat sich ausdrücklich dazu verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf kontinuierlich mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Die HTWG Konstanz bietet damit als familienfreundliche Hochschule eine zusätzliche Attraktivität für alle Hochschulgruppen.

 

Hausanschrift

Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

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Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffentlicher Personennahverkehr

Parkplatz

zwischen Gebäude A und C

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Konstanz (HTWG) ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit §10 Absatz 1 Landes_Behindertengleichstellungsgesetztes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der HTWG https://www.htwg-konstanz.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind nur teilweise vorhanden
  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos sind nur teilweise vorhanden
  • Eingabefelder der Nutzerdaten vermitteln nicht ihren Zweck
  • Tastatur-Kurzbefehle sind nicht abschaltbar oder anpassbar
  • Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet
  • Keine korrekte Syntax des HTLM/CSS Codes

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach §4 Absatz 2 Ziffer 2 Ziffer 1 L-BGG Durchführungsverordnung (DVO)

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.09.2020 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Hochschule Konstanz
Vera Maier-Tragmann
Koordination Gleichstellung und Diversity
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz

vmaier@htwg-konstanz.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Konstanz wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Hochschule Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Stephanie Aeffner
Landes-Behindertenbeauftragte

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.

Öffnungszeiten

Besuchszeit

Öffnungszeiten
Montag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donnerstag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 22:00 Uhr
Samstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr

Sonstiges

Organisationseinheiten

 

Übergeordnete und nachgeordnete Dienststellen

 

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/startseite-studienkolleg

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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