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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen

Beschreibung

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine Hochschule für den öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg, an der Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ihr Studium absolvieren. Sie untersteht der Fachaufsicht des Justizministeriums. Die Hochschule bildet am Standort in Schwetzingen Rechtspflegeranwärterinnen und –anwärter der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) aus. Seit 1. September 2020 absolviert ein Teil der Studierenden aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart das Studium in zwei Außenkursen in Ulm.

Seit 1. September 2016 gibt es an der Hochschule einen zweiten Studiengang, den des/der Gerichtsvollziehers/in (LL.B.). Baden-Württemberg hat mit der Einführung dieses ebenfalls dreijährigen Studiengangs als erstes Bundesland die Gerichtsvollzieherausbildung auf ein Studium umgestellt. Dieser Studiengang wird ausschließlich am Standort Schwetzingen angeboten.

Seit September 2012 ist im linken Teil des Schwetzinger Schlosses auch die Justizakademie als zentrale Fortbildungseinrichtung für die gesamte Justiz Baden-Württembergs untergebracht.

Hausanschrift

Karlsruher Straße 2
68723 Schwetzingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Eine genaue Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der Homepage der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen (www.hfr-schwetzingen.de) unter "Wegweiser".

Kontakt

Telefon 06202 928900
Fax 06202 9289069

Persönlicher Kontakt

Frau Verwaltungsleiterin Tatjana Arnold
Telefon 06202 928900

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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