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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Akademie Schloss Solitude, Stiftung des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Als Stiftung des öffentlichen Rechts organisiert die Akademie Schloss Solitude ein internationales Künstlerprogramm, das Wohn- und Arbeitsstipendien für sechs Monate bis ein Jahr an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Literatur, Musik/Klang und Video/Film/Neue Medien vergibt. Die Akademie wurde 1990 eröffnet und wird von Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg getragen. Es stehen insgesamt 45 möblierte Wohnateliers den Stipendiaten und Gästen zur Verfügung. Die meisten Stipendien richten sich an Künstlerinnen und Künstler, die nicht älter als 35 Jahre sind oder im Falle eines Studiums, deren Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Alle 24 Monate findet eine öffentliche Ausschreibung statt, die Bewerbungsunterlagen sind von der Akademie anzufordern. Pro Sparte sind jeweils ein bis zwei Fachjuroren für die Benennung der Stipendiaten verantwortlich. Für jede Bewerbungsrunde werden neue Juroren von einem ebenfalls wechselnden Juryvorsitzenden ernannt.

Hausanschrift

Solitude 3
70197 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 99619-0
Fax 0711 99619-50

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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