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Aktuelles

Einladung zu „Wirtschaft und Politik im Dialog" Meldung vom 24. Mai 2024

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ein gutes Verhältnis zwischen regionaler Wirtschaft, Handel und Gewerbe und der politischen Gemeinde ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Kommunalpolitik. Maßgeblich ist dabei eine gute Kommunikation auf Augenhöhe zwischen den jeweiligen Akteuren.
 
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen. Daher laden die Gemeinde Gutach im Breisgau und der Gewerbeverein Gutach Sie hiermit zu unserer Veranstaltung „Wirtschaft und Politik im Dialog“ am Donnerstag, 6. Juni 2024, 19:00 Uhr, in den Bürgersaal im Ortsteil Bleibach ein. Nehmen Sie sich etwas Zeit für ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern unseres Gemeinderats, der Verwaltung und weiteren Akteuren aus unserer lokalen Wirtschaft.
 
Wolfgang Koch, Gewerbeprofi und Citymanager aus Endingen, wird in einem kurzen Impulsvortrag erfolgreiche Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Gewerbevereinen und Kommunen vorstellen. Anschließend besteht viel Zeit für Diskussion und Austausch.
 
Wir wissen um Ihre prall gefüllten Terminkalender und viele Aufgaben in unternehmerisch herausfordernden Zeiten. Wir sind jedoch überzeugt, dass Ihre Zeit und Aufmerksamkeit an diesem Abend gut investiert sind in eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen regionaler Wirtschaft und Politik.
 
Wir bitten um eine Anmeldung an gemeinde@gutach.de bis zum 4. Juni 2024.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
 gez.
 
Sebastian Rötzer                   Klaus Wehrle
Bürgermeister                        Gewerbeverein Gutach
 

Sondernutzung an öffentlichen Straßen Meldung vom 22. Mai 2024

Die Vollsperrung des Eulenwaldweges in Gutach im Breisgau, Ortsteil Bleibach, im Bereich der Brücke wegen Aufstellung eines Containers, Bauzaunes und weiteres, insbesondere wegen Abbruch und Neubau einer Brücke verlängert sich bis zum 14.06.2024. Wir bitten um Kenntnisnahme.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Allgemeiner Hinweis an die Bevölkerung über Starkregenereignisse Meldung vom 22. Mai 2024

Was ist Starkregen?
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt: Auch fernab von Gewässern können Überflutungen
auftreten. Diese werden ausgelöst durch kleinräumige kurze, aber intensive
Regenereignisse – sogenannter Starkregen.
 
Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet. Starkregen sind
meist lokal begrenzt. Der Deutsche Wetterdienst warnt in drei Stufen:
Starkregen: 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35
Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Heftiger Starkregen: 25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 35
bis 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Extrem heftiger Starkregen: mehr als 40 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde
oder mehr als 60 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden
 
Eine einheitliche Definition des Begriffs „Starkregen“ gibt es jedoch nicht. Der Begriff
wird – je nach Kontext – für Regen unterschiedlicher Stärke und Intensität verwendet.
Das Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg, beschäftigt sich mit
Abflussereignissen, die meist oberhalb dessen liegen, was die Kanalisation ableiten
kann. Unterschieden wird dabei zwischen einem seltenen, einem außergewöhnlichen
und einem extremen sogenannten Abflussszenario.
 
Wo tritt Starkregen auf?
Die Ereignisse in den letzten Jahren zeigen, dass grundsätzlich alle Regionen – auch in
Baden-Württemberg – von dieser Naturgefahr betroffen sein können. Im Gegensatz zu
Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen
kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
Die Vorwarnzeiten, in denen noch kurzfristige Maßnahmen ergriffen werden können,
sind deshalb sehr kurz oder gar nicht vorhanden. Insbesondere können auch kleinere Gewässer
wie Bäche durch die Regenmengen plötzlich anschwellen, ausufern und zu Überflutungen führen.
 
Was passiert bei Starkregen?
Bei Überflutungen durch Starkregen kann der Boden den Niederschlag nicht mehr
oder nicht schnell genug aufnehmen. Das Wasser fließt auf der Geländeoberfläche in
Richtung des nächstgelegenen Gewässers oder anderer Tiefpunkte des Geländes wie
Gräben, Senken oder Kellerräume.
Dabei können Überflutungen mit wenigen Zentimetern Tiefe insbesondere im
Siedlungsbereich fast flächendeckend auftreten. Denn in Siedlungen sind die Böden
größtenteils bebaut, also versiegelt. Über das Gebiet verteilt kann der Starkregen
aber auch zu höheren Überflutungstiefen an unterschiedlichen Stellen führen.
Vor allem in hügeligem oder bergigem Gelände haben durch Starkregen bedingte
Sturzfluten hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut (wie Holz,
Heu- und Silageballen) und erodierte Materialien (wie Boden oder Geröll) mit sich
reißen. Dieses Material kann sich dann beispielsweise an Engstellen wie
Verdolungseinläufen oder Brücken sammeln und sie verstopfen. Durch den dabei
verursachten Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet und es kann zu
weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen.
Auch in der Ebene kann Starkregen Überflutungen verursachen. Da die großen
Wassermengen zumeist über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, kann
das Wasser nicht unterirdisch abfließen und die Regenmengen überfluten weite
Flächen. Insbesondere Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei
erheblich geschädigt werden.
 
Wie kann man mit den Risiken durch Starkregen umgehen?
Starkregen können zwar nicht grundsätzlich verhindert werden, aber Betroffene
können Maßnahmen treffen, um die Risiken und Schäden zu minimieren. Aufgrund
der kurzen Vorwarnzeit ist die Vorsorge besonders wichtig.
Bürgerin oder Bürger, Unternehmen und Kulturinstitution können und müssen
selbst aktiv vorsorgen und sich vor Schäden durch Starkregen schützen. (vgl. § 5 Abs.2 WHG).
Besonders zielgerichtet können Sie Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ergreifen,
wenn die Gefahren und Risiken am eigenen Standort aus Starkregenkarten bekannt sind.
Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gibt es zahlreiche
Informationsmaterialien zum Thema bauliche Vorsorge. Die Broschüre der Gemeinde
gibt einen kurzen Überblick wie Sie Ihr Grundstück und Gebäude wirksam
gegen Schäden von Starkregen wappnen können.
 
(Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW/
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/was-ist-starkregen-)

Weiter Infos entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Ihre Gemeindeverwaltung
 

Wechselausstellung im Rathaus Meldung vom 17. Mai 2024

Ca. 2 ½  Jahre lang haben uns die Bilder von Frau Elisabeth Naumann aus Gutach begleitet.
Aktuell haben wir wieder einen neue Ausstellung. Die Bilder unseres Filmproduzenten, Fotografen und Mitarbeiters im Bauamt
Herr Hannes Dezulian (https://www.dezulianfilmproduktion.de/ ) aus Waldkirch können Sie ab sofort bei uns im Rathaus in Augenschein nehmen.
Bei den Bildern handelt insbesondere um Tier und Landschaftsmotive.
Die ausgestellten Bilder und weitere Bilder können auch käuflich erworben werden.
 
Für die Leihgabe möchten wir uns bei
Frau Elisabeth Naumann für die letzten 2 ½ Jahre
und aktuell bei unserem Mitarbeiter Hannes Dezulian
recht herzlich bedanken.
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl am 09.06.2024 Meldung vom 17. Mai 2024

Redaktionsschluss wird vorverlegt! Meldung vom 15. Mai 2024

Wegen der anstehenden Feiertage werden die Redaktionsschlüsse für

- das Mitteilungsblatt Nr. 21 (Erscheinungstag: 22.05.2024) auf Freitag, 17.05.2024, 9:00 Uhr und für

- das Mitteilungsblatt Nr. 22 (Erscheinungstag: 29.05.2024) auf Freitag, 24.05.2024, 9:00 Uhr vorverlegt.

Wir bitten um Beachtung!
 
Ihre Gemeindeverwaltung

Xund ins Leben Meldung vom 15. Mai 2024

Liebe Eltern, liebe Kinder,

auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Gutach im Breisgau wieder die Sportwoche "Xund ins Leben" in den Sommerferien an.

Motivierte Trainerinnen und Trainer gestalten wieder ein spannendes, abenteuerliches und erlebnisorientiertes Programm für dich und deine Freunde vor Ort.


Anbei findest du alle Infos in unserem Flyer (2,6 MB).


Zur Online-Anmeldung geht es hier.


Wir freuen uns auf dich.

Deine Gemeindeverwaltung

Mit kleinen Anpassungen bei der Heuernte tausende Tiere retten - Broschüre der LUBW zeigt Wege der naturverträglichen Mahd auf Meldung vom 13. Mai 2024

Jede Heuernte ist eine Gefahr für zahlreiche Tiere, insbesondere Insekten. Wie diese Gefahr reduziert werden kann, zeigt der nun veröffentlichte „Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Eine schonende Heuernte ist im Interesse aller, denn unsere Insekten sind ein wichtiger Baustein unserer Fauna und Flora sowie für unsere Landwirtschaft. 
 
Wiesen im Wandel der Zeit
Blumenbunte Wiesen sind durch die Intensivierungswelle der Landwirtschaft zu Ende des letzten Jahrhunderts selten geworden. Klappertopf, Knolliger Hahnenfuß, Margerite oder Mittlerer Wegerich sind nicht nur schön, sondern sind für viele Insekten überlebenswichtige Nahrung. Wiesen bieten auch Lebensraum für zahlreiche Amphibien und Vögel. Anmutig bereichern die verbliebenen Bestände immer noch das Landschaftsbild Baden-Württembergs.
 
Die heutigen Wiesen sind nicht mehr mit den historischen vergleichbar. Moderne Mähgeräte sind vor allem ökonomisch effizient, sie werden immer größer und schneller. Auch für die Pflege von naturschutzwichtigen Flächen werden immer größere Geräte eingesetzt. „Diese Entwicklung ist eine der zentralen Ursachen der Gefährdung und des Rückgangs etlicher Tierarten dieser Lebensräume. Erst durch die Diskussionen der letzten Jahre zum ‚Insektensterben‘ sind auch die Auswirkungen der modernisierten Mahd in den Fokus gerückt“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW.
 
Moderne Mähgeräte sind für den Rückgang etlicher Tierarten verantwortlich
„Die heute praktizierte Form der Heuernte bewirkt bei Heuschrecken einen Individuen-Verlust von bis zu 80 Prozent - bei einem einzigen Erntedurchgang! Etliche Tierarten können, von der nahenden Erntemaschine überrascht, nicht rechtzeitig fliehen und gelangen so in die rotierenden Messer – was oftmals tödlich endet“, berichtet Maurer. Viele Wiesen werden mehrfach pro Jahr gemäht. Auch Arten wie der Grasfrosch wurden in den letzten Jahren durch moderne Technik und Verfahren fast vollständig aus Wiesen verdrängt.
 
Es existiert eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die negativen Auswirkungen der modernen Mahd zu reduzieren. Viele davon sind derzeit selbst Fachleuten wenig bekannt. Hier setzt der Praxisleitfaden der LUBW für eine naturverträgliche Mahd an. Hierzu wenige Beispiele:
 
Bereits eine einfache Pendelstange kann den Unterschied machen
Eine einfache Pendelstange, die vor dem Mähgerät angebracht wird, hilft bei etlichen Tieren, den Fluchtimpuls auszulösen. Für viele Insektenarten ist schon diese kleine vorzeitige Warnung eine lebensrettende Maßnahme.
 
Rückgriff auf naturverträgliche Techniken
Auch bereits totgesagte, aber prinzipiell naturverträglichere Techniken sind wieder im Kommen. Der sogenannte Balkenmäher wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt und ist gegenüber moderner Technik nun wieder konkurrenzfähig.
 
Rückzugsräume, das wichtigste Instrument
Das wichtigste Instrument einer naturverträglichen Mahd ist und bleibt aber das Belassen von Rückzugsräumen, besser bekannt auch als Insektenschutzstreifen. Zahlreiche Tiere sterben nicht durch die Messer, haben aber nach der Mahd große Schwierigkeiten Schutz und Nahrung zu finden. Und genau dieses bieten die sogenannten Insektenschutzstreifen. Von hier aus kann die Wiese wiederbesiedelt werden, wenn Gras und Kräuter ausreichend nachgewachsen sind.
 
Schlüsselfaktor Straßenbegleitgrün
Wer an das Straßenbegleitgrün denkt, der hat in der Regel keine blühenden Kräuter vor dem Auge. Zu Unrecht! Das Straßenbegleitgrün ist in vielen Abschnitten ein wichtiger Lebensraum für etliche Tierarten geworden. Es durchdringt praktisch alle Landschaften und kann von vielen Tieren als Ausbreitungskorridor genutzt werden.
 
Allein in Baden-Württemberg dienen tausende Hektare als Straßenbegleitgrün und werden von Straßenmeistereien gepflegt. Hier hat sich besonders viel zum Positiven verändert: Etliche Kommunen haben erkannt, dass auf kommunalen Grünflächen oftmals weniger mehr ist. Wurde bis vor wenigen Jahren jedes Jahr mehrfach geschnitten, bleiben Gräser und Kräuter heute viel öfter länger stehen. Die Insekten „danken“ es. In Berlin wurden auf einem Mittelstreifen einer vielbefahrenen Straße sogar sehr seltene Insektenarten wie die Heuschreckensandwespe entdeckt!
 
Auch die Gerätehersteller bieten insektenschonende Lösungen: Hier ist die technische Entwicklung so weit, dass der Aufwuchs effizient entfernt werden kann, aber praktisch keine Insekten mehr sterben müssen. Solche neuartige Technik, die speziell für den Insektenschutz entwickelt wurde, sollte künftig zur Standardausrüstung jeder Kommune gehören.
 
Publikationsdienst der LUBW bietet an: Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd
Die LUBW hat nun eine 84-seitige Broschüre herausgegeben, in der die Zusammenhänge von Artenschutz und Heuernte durchleuchtet werden. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Verwaltungen und ehrenamtliche Naturschutzakteure. Sie bietet aber auch interessierten Laien einen guten Überblick. Ziel der Broschüre ist es, die Heuernte und die Pflege des Straßenbegleitgrüns naturverträglicher zu gestalten. Neben der Sammlung aller vorhandenen Informationen zu Verfahren und Technik, werden am Ende der Broschüre auch Empfehlungen für die Praxis ausgesprochen. Die Broschüre kann über den folgenden Link im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Datei  heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10580
 
Vollständige Titelangabe
Schoof, N., R. Luick, A. Zehm, J. Morhard, H. Nickel, J. Renk, L. Schaefer & T. Fartmann (2024): Naturverträgliche Mahd von Grünland und Pflege von Straßenbegleitgrün – Technik, Verfahren, Auswirkungen und Empfehlungen für die Praxis. Naturschutz-Praxis Landschaftspflege 4, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe.
 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW.
E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
 
 

Bundesweit über 350 Veranstaltungen Meldung vom 13. Mai 2024

Der 14. Mai – Tag des Wanderns hat sich in ganz Deutschland zu einem wahren Wanderfest entwickelt. Bundesweit laden die Mitgliedsvereine des Deutschen Wanderverbands sowie Schulen, Kitas, aber auch Unternehmen und viele weitere Organisationen Menschen ein, um ihnen zu zeigen, wie vielfältig das Wandern ist.

Dr. Hans-Ulrich Rauchfuß ist Präsident des Deutschen Wanderverbands (DWV), der den 14. Mai – Tag des Wanderns veranstaltet: „Auch in diesem Jahr rechnen wir bundesweit mit mehr als 350 Veranstaltungen. Die Resonanz ist überwältigend.“ Die vielen Veranstaltungen machten deutlich, wie vielseitig das Wandern heute sei. Das Angebot reiche vom DWV-Gesundheitswandern©, bei dem sich kurze Wanderetappen mit einfachen physiotherapeutischen Übungen abwechseln, über Wanderungen für Familien und Kita-Gruppen bis hin zu Naturschutz-Exkursionen und Sonnenaufgang-Wanderungen sowie Feierabend-Wanderungen. „Da ist für jede und jeden etwas dabei“, sagt Rauchfuß, „mit dem 14. Mai – Tag des Wanderns tragen wir dazu bei, die umwelt- und klimaschonendste Outdoor-Freizeitbeschäftigung noch populärer zu machen.“

Besonders umwelt- und klimaschonend ist das Wandern, wenn die An- bzw. Abfahrt zum Start bzw. Ziel einer Wanderung mit dem ÖPNV oder Fahrgemeinschaften organisiert ist. Wie bei einem Angebot westlich von Koblenz zum 14. Mai – Tag des Wanderns. Dort geht es per Fahrgemeinschaften von dem Ort Adenau nach Hatzenport. Dann erwarten die Besuchenden urwüchsige Pfade an Steilhängen, Weinberge und sogar kleine Klettersteige. Bei Leipzig beginnt eine Wanderung am Bahnhof von Bad Lausick und führt dann zu zahlreichen Standorten früherer Mühlen. Dass der 14. Mai – Tag des Wanderns auch grenzüberschreitend begangen wird, zeigt eine geführte Wanderung auf alten Pfaden durch ehemalige Dörfer in Tschechien.
Die Zentralveranstaltung zum diesjährigen Tag des Wanderns unter Schirmherrschaft des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil findet statt in der Stadt Rotenburg (Wümme). Ausrichter ist der gleichnamige Landkreis, ein DWV-Fördermitglied. Erstmals findet damit eine Zentralveranstaltung zum Tag des Wanderns in Niedersachsen statt. Ministerpräsident Weil: „Der Freizeitsport Wandern erfreut sich in Niedersachsen wachsender Beliebtheit. Dass das Flachlandwandern bei uns so beliebt geworden ist, liegt sicher auch an den Nordpfaden im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Nordpfade zeigen beispielhaft, wie der Wandertourismus heute funktionieren kann. Maßgeblich für das Angebot ist neben dem Touristikverband des Landkreises das große ehrenamtliche Engagement, für das ich mich ausdrücklich bedanke. Ohne die Wegepatinnen und -paten sowie weiterer privater Unterstützung wären die Pflege und der Unterhalt der Nordpfade für den Landkreis Rotenburg kaum zu stemmen.“ In Rotenburg (Wümme) wird die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, Ministerpräsident Weil vertreten.

Hauptsponsor des 14. Mai – Tag des Wanderns ist die Sparkassen-Finanzgruppe. „Seit mehr als 200 Jahren verstehen die Sparkassen die Förderung des Gemeinwohls als ihren Auftrag: Sie fördern Vereine, Initiativen und soziale Einrichtungen, die wichtige Beiträge in allen Bereichen der Gesellschaft leisten. Daher steht die Sparkassen-Finanzgruppe auch an der Seite des Deutschen Wanderverbandes und fördert den Tag des Wanderns 2024. Hier vereinen sich sportliche und kulturelle Aspekte mit großem ehrenamtlichem Engagement und Naturschutz,“ sagt Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Über die einzelnen Veranstaltungen zum 14. Mai – Tag des Wanderns informiert die Seite https://www.tag-des-wanderns.de. Interessierte erfahren dort alles Wissenswerte über alle beim DWV gemeldeten Touren inklusive Ansprechpersonen, Zeit, Treffpunkt und die jeweiligen Themen.

Der Tag des Wanderns wird von der Sparkassen Finanzgruppe als Hauptsponsor unterstützt sowie durch die Partner LOWA, komoot, Wikinger Reisen, KOMPASS Verlag und ADDITIVA Magnesium.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Meldung vom 13. Mai 2024

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 zugestellt.

Sollten Sie bis zum 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Gutach im Breisgau, Wahlamt, Frau Klausmann, Tel.: 07685/9101-14.

Achten Sie bitte darauf, dass Wahlbenachrichtigungen von Empfängern, deren Namen nicht auf den Briefkasten genannt ist, nicht zugestellt werden können.

Ihre Gemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung - Offenlage

Aufhebung Bebauungsplan Löwenacker

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
E-Mail schreiben