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Leistungen

Visum für Studierende beantragen

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA

Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.

Zuständige Stelle

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk die antragstellende Person sich gewöhnlich aufhält beziehungsweise ihren Wohnsitz hat.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Studium an
    • einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
    • einer vergleichbaren Ausbildungsstätte (z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg (früher: Berufsakademie)).
  • Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen.
    Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
    • Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
    • Sprachprüfung
    • auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
    • Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
    • Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungsstudium oder Promotion
    • praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
  • Sicherstellung der
    • Finanzierung des Lebensunterhalts
      Die entsprechenden Mindestbeträge werden vom Bundesministerium des Innern jährlich im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
    • Krankenversicherung in Deutschland
  • Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.
    Die allgemeinen schulischen Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung können im Bundesgebiet nicht nachgeholt werden.

Verfahrensablauf

Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars beantragen.

Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.

Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.

Sie müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Auslandsvertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • ein aktuelles Passbild
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

75,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.

Hinweise

Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 2 Abs. 3 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 3 (AufenthG) Passpflicht
  • § 4 (AufenthG) Erfordernis eines Aufenthaltstitels
  • § 5 Abs. 1 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 16b (AufenthG) Studium

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

  • § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Freigabevermerk

01.08.2023; Justizministerium Baden-Württemberg

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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