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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertritt Schlüsselbereiche der baden-württembergischen Politik.
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für sämtliche Hochschulen des Landes, für den größten Teil der außeruniversitären Forschungseinrichtungen, für die wissenschaftlichen Bibliotheken und Archive sowie für bedeutende Kunsteinrichtungen Baden-Württembergs zuständig.

Gegenwärtig gibt es in Baden-Württemberg über 70 Hochschulen in staatlicher und privater Trägerschaft. Außerhalb der Hochschulen sind im Land Baden-Württemberg über 100 Forschungseinrichtungen angesiedelt, darunter 12 Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft, 13 Vertragsforschungseinrichtungen und zwei Großforschungseinrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft. Bei einer Vielzahl dieser Einrichtungen ist das Wissenschaftsministerium institutionell oder über Projekte an der Finanzierung beteiligt.

Renommierte baden-württembergische Kunst- und Kultureinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums sind die Staatstheater in Stuttgart und Karlsruhe, die Naturkundemuseen in Karlsruhe und Stuttgart, das Württembergische und das Badische Landesmuseum, die Staatsgalerie Stuttgart, das Zentrum für Kunst und Medientechnologie (ZKM) in Karlsruhe sowie das Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Stuttgart. Herausgehobene Bedeutung kommt auch der Württembergischen und der Badischen Landesbibliothek zu.

All diese Einrichtungen bilden die reichhaltige Wissenschafts- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unterstützt die Arbeit dieser Institutionen und trägt zu deren Finanzierung bei. Es fördert Innovationen, initiiert Reformen und gestaltet dadurch ein Stück Zukunft des Landes Baden-Württemberg.

Hausanschrift

Königstr. 46
70173 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Tiefgarage Kronprinzenstraße

Anfahrtsbeschreibung

S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte, Ausgang Büchsenstraße U-Bahn: Linien 5, 6, 15 bis Haltestelle Schlossplatz; Linien 4, 14 bis Haltestelle Rotebühlstraße

Persönlicher Kontakt

Dèsirèe Bodesheim

Bürgerreferentin

Formulare und Onlinedienste

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

Ihre Verwaltung

Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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