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Externe Organisationseinheit

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Beschreibung

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft  (UM) ist zuständig für die Grundsatzfragen der Umwelt- und Energiepolitik.  Dazu nimmt es Einfluss gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und ausländischen Staaten sowie auf der Ebene der Europäischen Union wie auch im Bereich der Landespolitik. Als oberste Landesbehörde hat es folgende Lenkungsaufgaben:

Das Ministerium befasst sich mit grundsätzlichen und strategischen Aufgaben des Umweltschutzes, insbesondere mit der Erstellung und Umsetzung des Umweltplans Baden-Württemberg, der Kooperation mit Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen, der Förderung von Umweltmanagementsystemen und der lokalen Agenda 21.

Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftliche Basis für umweltpolitische Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen auf. Die Umweltbildung vermittelt Informationen, die ein ökologisches Grundwissen schaffen. Mit neuen Ansätzen moderner Umwelttechnologien und neuer Umwelttechniken werden umweltschonende Verfahren in der Industrie eingeführt.

Beim Klimaschutz schützt sich das Land vor den gravierendsten Folgen des Klimawandels und leistet seinen Beitrag zum globalen Klimaschutz. Das Land plant ein neues Integriertes Klimaschutz- und Energiekonzept. Bei der Stromerzeugung sollen die erneuerbaren Energien zügig ausgebaut werden, ein Schwerpunkt liegt in der Erhöhung der Windkraftkapazitäten. Beim Heizen und der Warmwasserbereitstellung müssen vermehrt erneuerbare Energien genutzt und die Häuser gedämmt werden. Dies ist auch ein Beitrag zu mehr Sicherheit bei der Energieversorgung und zur Beschäftigung im Inland. Hinsichtlich des unvermeidlichen Klimawandels ist eine Anpassung wie z.B. die Auslegung von Hochwasserschutzanlagen nötig.

Im zentralen Aufgabenfeld der Abfallwirtschaft formuliert das UM die politischen Leitlinien und Ziele einer umweltverträglichen Abfallpolitik und legt die Grundlagen dafür, dass auch langfristig eine Abfallbeseitigung gewährleistet ist, die den Ansprüchen des Umweltschutzes gerecht wird und gleichzeitig für die Bürger kostengünstig bleibt.

. Bei Produktsicherheit und technischem Verbraucherschutz ist das Ministerium zuständig für die Organisation der Marktüberwachung, die untersucht, ob Produkte den sicherheitsrelevanten  Vorschriften entsprechen.

Zum Bereich Wasser und Boden gehört der Schutz dieser Ressourcen vor Belastungen einschließlich der Sicherung ihrer Nutzungen. Handlungsziele sind die Reinhaltung von Grund- und Oberflächenwasser. Neben der Vorsorge gegen Schädigungen geht es um eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und – z.B. bei der Altlastensanierung – um die Beseitigung bereits eingetretener Schäden. Zu den hergebrachten wasserwirtschaftlichen Aufgaben gehören eine für die Allgemeinheit unerlässliche, am Stand der Erkenntnisse orientierte Abwasserbeseitigung und die öffentliche Wasserversorgung mit sauberem Wasser. In besonderem Maße ist die Wasserwirtschaft dem Ziel verpflichtet, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer, der auch Pflanzen und Tiere im Gewässer einschließt, zu bewahren oder wieder zu erreichen. Ein wirksamer Hochwasserschutz soll Menschen und Sachwerte schützen aber auch die Belange der Ökologie integrieren.

Die Energiepolitik umfasst die strategische Planung für einen umweltverträglichen Energiemix, wobei Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbare Preise in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Energieeffizienz wird immer wichtiger. Das Thema setzt an Gebäuden genau an, wie an Produktionsverfahren in der Industrie oder dem Energiebedarf in privaten Haushalten. Die im Ministerium angesiedelte Landesregulierungsbehörde/Energiekartellbehörde ist für die Zulassung von Energieversorgern verantwortlich. Zu ihren Kunden gehören große Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke aber auch Inhaber einer auf dem eigenen dach installierten Photovoltaikanlage, wenn der dort erzeugte Strom ins allgemeine Netz eingespeist wird.

 

Das UM ist außerdem zuständig für die Aufsicht über kerntechnische Anlagen. Das Land ist Standort von zwei aktiv betriebenen Kernkraftwerksblöcken (Philipsburg, Neckarwestheim) und einem in Stilllegung befindlichen Block (Obrigheim). Zwei weitere Kernkraftwerke (Philippsburg, Neckarwestheim) befinden sich seit dem Frühjahr 2011 außer Betrieb. Zusätzlich befinden sich im Bereich des Karlsruher Instituts für Technologie kerntechnische Einrichtungen. Daneben gehören die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie der Schutz von Personal, Bevölkerung und Umwelt vor erhöhter ionisierter Strahlung zu den Aufgaben.

Zum Geschäftsbereich des UM gehören die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) in Karlsruhe sowie im ganzen Land die Gewerbeaufsicht und die Wasserwirtschaft. Im Ministerium selbst sind die Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung, die Akademie für Umwelt- und Naturschutz und die Umweltmeldestelle der Landesregierung angesiedelt.

Das Umweltministerium ist zuständig für die Grundsatzfragen der Umweltpolitik. In diesem Rahmen nimmt es einerseits Einfluss auf Bundes- und europäischer Ebene und andererseits im Bereich der Landespolitik. Als oberste Landesbehörde hat es ein breites Spektrum an Lenkungsaufgaben:

 

Hausanschrift

Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
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Formulare und Onlinedienste

  • Antragsformular
  • Meine Umwelt

    Mit der kostenlosen App „Meine Umwelt“ des Umweltministeriums können Sie schnell und einfach Umweltbeeinträchtigungen melden. Sie ist in den Appstores von Google und Apple erhältlich.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
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79261 Gutach im Breisgau

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