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Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW)

Beschreibung

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Sitz des Verbands ist Karlsruhe; in Stuttgart besteht eine Zweigstelle.

Dem KVBW obliegt als Hauptaufgabe die Gewährung von Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Vorschriften an seine Angehörigen (Beamte und bestimmte Angestellte der Mitglieder). Der KVBW erfüllt damit den Zweck, die seinen Mitgliedern (Gemeinden, Landkreise u.a.) durch die Versorgung von Beschäftigten entstehenden Lasten auszugleichen.

Eine weitere Pflichtaufgabe ist die Gewährung von Beihilfen an die Versorgungsempfänger. Darüber hinaus nimmt der KVBW auch die Erstattung von Dienstbezügen bei längerer Arbeitsunfähigkeit sowie die Gewährung von Beihilfen an Beschäftigte von Mitgliedern wahr.

Seit 2006 bietet der KVBW mit dem Geschäftsfeld „Kommunaler Personalservice“ (KPS) die Erledigung aller bei einer Lohnbuchhaltung typischerweise anfallenden Arbeiten an. Mit der Zulassung als Landesfamilienkasse im Mai 2008 hat sich das KPS-Angebot erweitert. Damit können den Mitgliedern des KVBW neben der Bezüge- und Entgeltabrechnung auch die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten angeboten werden.

Dem KVBW ist die Zusatzversorgungskasse (ZVK) als rechtlich unselbständige Einrichtung angeschlossen. Die ZVK gewährt den Beschäftigten ihrer Mitglieder die tarif-/arbeitsvertraglich zugesagte Betriebsrente. Sie leistet auch im Falle der Erwerbsminderung sowie im Todesfall an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Außerdem bietet sie mit der Freiwilligen Versicherung eine attraktive Möglichkeit, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.

Überregional vertreten ist der KVBW in der Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Altersversorgung e. V. (AKA). Direktor Frank Reimold gehört als stellvertretender Vorsitzender dem Vorstand an.

Hausanschrift

Ludwig-Erhard-Allee 19
76131 Karlsruhe
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Kontakt

Telefon 0721 5985-0
Fax 0721 5985-444

Persönlicher Kontakt

Katharina Pfeil
Klaus Merklinger

Öffentliche Bekanntmachung - Offenlage

Aufhebung Bebauungsplan Löwenacker

Sämtliche Informationen erhalten Sie hier.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet. Hierzu verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08316014

Beim Aufruf des Links zur Kommunal- und Europawahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt- Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an (klausmann@gutach.de) einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Frau Klausmann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten, Tel.: 07685/9101-14 oder e-mail: klausmann@gutach.de

Ihre Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Gutach im Breisgau
Dorfstraße 33
79261 Gutach im Breisgau

Tel.: 07685 / 9101-0
Fax: 07685 / 9101-25
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